Rechnungshof rügt hohe Kosten und Verselbständigung von Chor und Orchester
Klangkörper des Bayerischen Rundfunks in der Kritik
München, 27.08.2009. Nachdem vor einigen Monaten der baden-württembergische Rechnungshof die Klangkörper des SWR untersucht und deren Ausgaben kritisiert hatte, ist nun der Bayerische Rundfunk ins Visier der dortigen Landesbehörde geraten. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einem Sonderbericht die Kosten und die Organisation der zwei Orchester und des Chores des Bayerischen Rundfunks (BR) scharf kritisiert und im Interesse der Kostentransparenz ihre Ausgliederung empfohlen. In dem der Redaktion vorliegenden Bericht stellte der Rechnungshof fest, dass die drei Klangkörper, die rund 25 Prozent aller Planstellen des Hörfunks und 5 Prozent des Gesamtetats der Rundfunkanstalt (42,7 Mio EUR im Jahr 2004) für sich in Anspruch nehmen, zu teuer seien und sich verselbständigt hätten.
So liegen die durchschnittlichen Kosten für die Produktion von Hörfunkprogrammen bei den Klangkörpern bei über 1.000 EUR und damit weit über den Kosten für den gesamten Hörfunk (64 EUR). Der Rechnungshof kritisierte zudem die Konzertaktivitäten in Bayern und Deutschland, die in Konkurrenz zu privatwirtschaftlich organisierten Veranstaltern durchführt werden. Konzerte im Ausland sollten nach Meinung des Rechnungshofes gar nur veranstaltet werden, soweit sie kostendeckend sind. Nach Auffassung des Rechnungshofes könne es nicht Aufgabe des BR sein, "zunehmend als unabhängige Konzertorchester fungierende Klangkörper aus öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren zu finanzieren".
Im Laufe der Zeit hätten sich die Orchester und der Chor des BR auch von ihrem ursprünglichen Auftrag, Sendungen für die Programme des BR zu erstellen, immer weiter entfernt. Dies komme etwa dadurch zum Ausdruck, dass die Chefdirigenten in der Programmgestaltung weitgehend frei seien und die Anstalt rechtlich keine Möglichkeiten habe, Programmwünsche vom Orchester einzufordern.
BR-Intendant Thomas Gruber wies die Kritik und die Vorschläge der Prüfer des Rechnungshofes als realitätsfremd zurück.

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