Endgültige Entscheidung frühestens im Jahr 2012
Markgräfliches Opernhaus Bayreuth wird für Aufnahme in die UNESCO-Weltkulturerbeliste nominiert
Stuttgart, 10.03.2010. Das Markgräfliche Opernhaus Bayreuth wird im nächsten Jahr zusammen mit der kurfürstlichen Sommerresidenz in Schwetzingen von der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme in die UNESCO-Weltkulturerbeliste nominiert. Die Entscheidung hat die Kultusministerkonferenz getroffen, die für die deutsche Vorschlagliste zuständig ist.
Das Markgräfliche Opernhaus wurde zwischen 1744 und 1748 errichtet und gilt als das einzige ursprünglich erhaltene große Barocktheater in Deutschland. Der Italiener Giuseppe Galli Bibiena (1696-1757) entwarf den Innenraum des aus Holz gefertigten Logentheaters. Auch Richard Wagner (1813-1883) besichtigte im April des Jahres 1871 das Opernhaus. Damals war Wagner auf der Suche nach einem geeigneten Aufführungsort für seine Tetralogie "Der Ring des Nibelungen" gewesen. Zwar war dem Komponisten das Gebäude für seinen Ring zu klein, jedoch zeigte sich Wagner so beeindruckt, dass er ein Festspielhaus auf dem "Grünen Hügel" von Bayreuth errichten ließ.
Noch heute wird das Markgräfliche Opernhaus für Aufführungen genutzt. So werden zahlreiche Konzertreihen veranstaltet, unter anderem die Fränkische Festwoche sowie das Festival Bayreuther Barock.
Die offizielle Nominierung von der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme in die UNESCO-Weltkulturerbeliste ist Voraussetzung für das anschließende Evaluationsverfahren. Dieses ist notwendig, um dem einmal im Jahr tagenden Welterbekomitee zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden zu können. Den Angaben zufolge ist dies frühestens im Jahr 2012 möglich.

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